LOHN

Für die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind nicht nur die umfangreichen steuerlichen Regelungen maßgebend, sondern es sind auch die mindestens ebenso komplexen und schnelllebigen Vorgaben des Sozialversicherungsrechts bestimmend.

Gleichzeitig gibt es neben Ihren Mitarbeitern und Ihnen eine Vielzahl von Akteuren, die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen erwarten. Neben dem Finanzamt fordern auch Krankenkassen, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und viele andere regelmäßig Bescheinigungen und elektronisch übermittelte Nachweise.

Wir übernehmen für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die damit einhergehende Kommunikation mit Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und allen weiteren Institutionen, sowie die Abwicklung behördlicher Anfragen und Prüfungen. Wir arbeiten mit modernster cloudbasierter Software, um die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter zu erstellen.

Mit edtime der Eurodata steht Ihnen auf Wunsch ein Werkzeug zur digitalen Zeiterfassung zur Verfügung, welches es Ihnen ermöglicht, Ihre erfassten Zeiten reibungslos zum Monatsabschluss an uns zu übermitteln.

  • Der Standard ist öffentlich bekannt, so dass sich ein Unternehmen gezielt auf die Überprüfung der Kreditwürdigkeit vorbereiten kann.
  • In Abhängigkeit der Unternehmensbewertung gestalten sich die Zinssätze, d.h. je höher das Risiko von Zahlungsausfällen für die Bank, umso höher ist der Zinssatz für den gewährten Kredit. Mit Basel II wächst die Bedeutung zusätzlicher Sicherheiten. Bürgschaften, Garantien wie auch grundpfandrechtliche Besicherungen können zu besseren Kreditkonditionen beitragen. Entgegen der bisher verbreiteten Kalkulationsmethode, die erwarteten Verluste über alle
    Kreditnehmer gleichmäßig zu verteilen, wird künftig die Risikoprämie stärker am Rating des einzelnen Kunden bemessen.

  • Das Basel-II-Rating hat die Messlatte für eine Kreditzusage sehr hoch gelegt.

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